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Wenn das Kindeswohl gefährdet ist!

Wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt werden, muss es handeln. Die Fachkräfte im Jugendamt entwickeln ein Schutzkonzept, um Kinder vor Gefahren für ihre geistige, körperliche und seelische Entwicklung zu schützen. Es ist nicht nur der Schutz von kleinen Kindern gemeint, sondern dieser Schutzauftrag bezieht sich auf alle Kinder und Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
In letzter Zeit häufen sich Berichte in den Medien über Vernachlässigungen von Kindern mit teils schwerwiegenden Folgen. Besonders tragisch sind Fälle von Kindstötungen. Die Berichte in den Medien erzeugen den Eindruck, dass es erheblich mehr Fälle von Kindestötungen gibt. Es lässt sich allerdings statistisch nicht belegen, dass die Zahl gestiegen ist.

Gut ist, dass diese Berichterstattung die Sensibilität in der Bevölkerung für Gefährdungen von Kindern stark erhöht hat.

Das Jugendamt ist auf Informationen und Mitteilungen über mögliche Gefährdungen angewiesen, um Anhaltspunkte für eine Gefährdung zu erfahren.
Vielleicht haben Sie ja als Nachbar, Freund oder Bekannter von Familien den Eindruck, einem Kind oder Jugendlichen geht es nicht gut. Oder als Lehrer, Erzieher, Arzt oder Hebamme gewinnen Sie den Eindrück, dass ein Kind oder Jugendlicher gefährdet sein könnte.

Zögern Sie bitte nicht, das Jugendamt anzurufen, wenn Sie solche Eindrücke haben. Ihre Informationen sind uns sehr wichtig.Wir sichern Ihnen Vertraulichkeit zu! Das Jugendamt gibt grundsätzlich keine Namen von Meldern weiter. Selbstverständlich können Sie also auch anonym bleiben.

Das Jugendamt führt ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, um einen Eindruck zu bekommen, wie hoch der Grad der Gefährdung ist.
Aufgrund einer in einem Fachteam vorgenommen Risikoabschätzung werden entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorgenommen, um den Schutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen sicher zu stellen. 

Sie erreichen das Jugendamt unter der Telefonnummer 02226 917-600.
Oder besuchen Sie uns. Während der Dienstzeiten steht immer ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung.