Alkohol- und Glasverbot in Rheinbach
Auf das seit Februar 2010 geltende Glas- und Alkoholverbot an den Wochenenden und speziell an Weiberfastnacht weist die Pressestelle der Stadt Rheinbach besonders hin:
- Der Konsum von alkoholischen Getränken und die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern ist im Bereich der Grabenstraße zwischen Schweigelstraße und Wilhelmsplatz, auf dem gesamten Deinzer Platz sowie im Bereich der Straße „An der alten Molkerei“ in der Zeit von freitags 18.00 Uhr bis sonntags 8.00 Uhr untersagt.
- An Weiberfastnacht gilt ein Glasverbot zusätzlich im Bereich der Innenstadt (begrenzt durch die Löherstraße, Grabenstraße, Martinstraße, Wälle und Bachstraße sowie auch im Bereich der Straße „An der alten Molkerei“).
Die seit nunmehr zwei Jahren ausgesprochenen Verbote, deren Einhaltung regelmäßig durch Polizei und Ordnungsamt kontrolliert wird, haben sich bewährt.
Die Stadt Rheinbach hofft, dass die Beschwerden über Vandalismus, Ruhestörung und hohes Müllaufkommen noch weiter abnehmen werden.