Verwaltungsgericht Köln bestätigt Errichtung der Rheinbacher Gesamtschule - Informationen zum Anmeldeverfahren -
„Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule in Rheinbach wird im Vorfeld leider auch von in der Öffentlichkeit getätigten Fehlinformationen Dritter begleitet. Ich sehe mich daher veranlasst, Sie über das aktuelle Verfahren auch auf diesem Wege nochmals zu informieren“ – so Bürgermeister Stefan Raetz in einem Rundschreiben vom 10.02.2012 an die Erziehungsberechtigten der Viertklässler der Rheinbacher Grundschulen.
- Die Klage, die gegen den Beschluss des Rates vom 19.12.2011 zur Errichtung einer Gesamtschule in Rheinbach eingereicht wurde, hat keine Auswirkungen auf das laufende Anmeldeverfahren. Mit Eilentscheidung vom Freitag, dem 10. Februar 2012 hat das Verwaltungsgericht Köln die Anordnung des Sofortvollzuges des Ratsbeschlusses vom 19.12.2011 zur Errichtung der Gesamtschule und Auflösung der Haupt- und Realschule bestätigt, da es der Klage keine hinreichende Erfolgsaussicht im Hauptsacheverfahren beimisst. Damit hat das Gericht den Weg für das am 11.02.2012 beginnende Anmeldeverfahren endgültig freigemacht.
- Sofern 100 Kinder aus dem Gebiet der Stadt Rheinbach im Anmeldeverfahren, das am 11.02.2012 beginnt und am 17.02.2012 endet, angemeldet werden und die notwendige Leistungsheterogenität vorliegt, nimmt die Gesamtschule zum Schuljahr 2012/2013 ihren Betrieb auf. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der mit dem Aufnahmeverfahren betraute Leitende Gesamtschuldirektor der Gesamtschule Bonn-Beuel, Herr Stefan Ludwig.
- Sollten Erziehungsberechtigte noch keinen Termin für ein Informationsgespräch bezüglich der Aufnahme an der Gesamtschule vereinbart haben, ein entsprechendes Interesse aber vorliegen, können sie sich gerne an Frau Schlott wenden (Sekretariat der Gemeinschaftshauptschule, Telefon 02226 4410).