Elterngeld ist im Rhein-Sieg-Kreis weiterhin beliebt
Rhein-Sieg-Kreis (rl) – „Ich bin sehr froh, dass mein Elterngeld so schnell berechnet und ausgezahlt wurde. Damit hatte ich – ehrlich gesagt – nicht gerechnet, nachdem ich den ausführlichen Antragsvordruck endlich ausgefüllt und mit einer Vielzahl von Gehaltsabrechnungen abgegeben hatte.“ Diese oder ähnliche Äußerungen hören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkasse des Kreissozialamtes sehr häufig. „Wir sind immer sehr bemüht, zügig eine Entscheidung zu treffen, denn gerade junge Eltern können ohne das Elterngeld leicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen“, so Kreissozialdezernent Hermann Allroggen.
Über die nun vierjährige Erfahrung mit dem Elterngeld berichtete das Kreissozialamt im letzten Ausschuss für soziale Angelegenheiten und soziale Beschäftigungsförderung am 01.02.2012. Seit dem 01.01.2008 erfolgt die Auszahlung des Elterngeldes im Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises; insgesamt 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Jahr 2011 die 5.800 eingegangenen Anträge bearbeitet. Die Sachverhaltsaufklärung – insbesondere bei Selbständigen oder Gewerbetreibenden – erfordert ein breites Fachwissen im Steuerrecht, im Handelsrecht, im Bilanzrecht, im Entsendungsrecht und im Ausländerrecht.
„Die Antragszahlen haben sich in den letzten vier Jahren nur leicht nach oben verändert. Es ist aber zu beobachten, dass sich immer mehr Väter für die Betreuung ihrer Kinder eine berufliche Auszeit nehmen; hier haben sich die Antragszahlen von 16 % aller Anträge im Jahr 2008 auf 19 % im Jahr 2011 erhöht“, erläutert Allroggen. Nach durchschnittlich 17 Tagen konnten die Anträge im vergangenen Jahr entschieden werden; mit dieser Bearbeitungszeit liegt die Elterngeldkasse des Rhein-Sieg-Kreises deutlich unter dem Landesdurchschnitt.
Das Elterngeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und wird für ein Elternteil für höchstens 12 Lebensmonate in Höhe von mindestens 300,00 € und höchstens 1.800,00 € geleistet. Beteiligt sich das andere Elternteil an der Betreuung des Kindes können zwei weitere Monate gewährt werden. Dabei können die Monate zwischen den Eltern frei ausgewählt werden.
Die Anträge können persönlich oder schriftlich bei der Kreisverwaltung gestellt werden; es besteht aber auch die Möglichkeit, eines Onlineantrages unter www.egon.nrw.de. Die Sprechzeiten der Elterngeldkasse sind montags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr sowie dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Elterngeld und die persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partner sind im Bürgerservice der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.rhein-sieg-kreis.de sowie auf der Seite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.elterngeld.nrw.de zu finden.
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