Informationen zur Coronavirus-Pandemie
Aktuelle Zahlen
Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) und weitere Verordnungen
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten (Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen – CoronaEinrVO NRW)
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
- Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung -CoronaTestQuarantäneVO)
- Verordnung zum Aufbau einer Angebotsstruktur zur Ermöglichung von Bürgertestungen auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronateststrukturverordnung -CoronaTeststrukturVO)
- Bußgeldkatalog zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der CoronaSchVO
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen eingeschränkten Bewegungsradius in Regionen mit erhöhten Infektionszahlen (Coronaregionalverordnung – CoronaRegioVO) Vom 11. Januar 2021
- Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft (CoronaFleischwirtschaftVO)
- Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage (Freiwilligendienst-Verordnung – FdVO-NRW)
Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum – von der Terminvergabe bis zur zweiten Impfung
Aktuelle Informationen des Rhein-Sieg-Kreises
Für akute Fragen zum Corona-Virus hat der Rhein-Sieg-Kreis ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist täglich zwischen 8 und 17 Uhr unter 02241 13-3333 erreichbar. Darüber hinaus gibt es unter 02241 13-3850 eine telefonische Ansage mit Hinweisen bei Sorgen um die eigene Gesundheit.
Weitere wichtige Informationen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
NRW-Soforthilfe 2020“ für Kleinbetriebe, Freiberufler und Solo- Selbstständige und Gründer
Minister Pinkwart: Damit die Mittel schnell ankommen, haben wir das rein digitale Antragsverfahren einfach und unbürokratisch gestaltet ...mehr
Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020 an die Bezirksregierung
Die Wirtschaftsförderung Rheinbach informiert Sie über die Soforthilfeprogramme.
Bitte kontaktieren Sie hierzu die:
Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft
der Stadt Rheinbach mbH (wfeg)
im Gründer - und Technologiezentrum (gtz)
Marie-Curie-Straße 1
53359 Rheinbach
Tel.: 02226 87-2002
Fax: 02226 87-2000
E-Mail: info@wfeg-rheinbach.de
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Mehrsprachige Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
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